1. Gewicht
20 Punkte
2. Körperform, Typ und Bau
20 Punkte
3. Fellhaar
15 Punkte
4. Kopf und Ohren
15 Punkte
5. Zeichnung
15 Punkte
6. Farbe
10 Punkte
7. Pflegezustand
5 Punkte
1,00
kg |
bis
1,05 kg |
bis
1,10 kg |
1,1 bis 1,35 kg |
bis
1,40 kg |
bis
1,45 kg |
bis
1,50 kg |
17
Punkte |
18 Punkte | 19 Punkte | 20 Punkte | 19 Punkte | 18 Punkte | 17 Punkte |
Mindestgewicht 1,0 kg, Normalgewicht über 1,1 bis
1,35 kg,
Höchstgewicht 1,5 kg.
Die Farbenzwerge sind ausgesprochene Zwergkaninchen. Ihr Typ weicht
daher von dem der üblichen Rassen erheblich ab.
Um einerseits einer allzu intensiven Verzwergung vorzubeugen und
andererseits den Typ des Zwergkaninchens vollendet zu erhalten, gilt
als
Normalgewicht ausgewachsener Zuchttiere ein solches zwischen 1,1 und
1,35 kg.
Die Körperform der Farbenzwerge ist gedrungen,
walzenförmig, vorne und hinten gleichmäßig
breit.
Der Rumpf ist kurz und die Hinterpartie gut abgerundet.
Die kurzen Läufe sind dem Zwergentyp angepasst.
Die Blume ist klein und liegt fest am Körper an.
Der Körper der Häsin unterscheidet sich von dem des
Rammlers
kaum.
Häsinnen und Rammler sind frei von Wammenansatz und Wamme.
Leichte
Fehler:
- Leichte Abweichungen vom Typ, insbesondere leicht verjüngte
oder
leicht gestreckte Form
Schwere
Fehler:
- Insbesondere stark vom Typ abweichender schmaler und lang gestreckter
Rumpf.
- Wammenansatz bei beiden Geschlechtern
3. Fellhaar
Da Fellhaar der Farbenzwerge soll kurz, dicht und weich sein.
Die Begrannung ist fein, gleichmäßig und ohne weit
überstehende, grobe Haarspitzen.
Die Ohren sind gut behaart.
Leichte Fehler:
- etwas langes Fellhaar
- etwas grobe Begrannung
- zu wenig Dichte
Schwere Fehler:
- gänzlich fehlende Unterwolldichte
4. Kopf und Ohren
Der Kopf ist groß und tritt markant in
Erscheinung.
Er ist kurz und kräftig, die Stirn- und Schnauzpartie ist
breit;
die Stirnbreite beträgt beim Rammler in
Augenhöhe etwa
5,5 cm, bei der Häsin etwa 5 cm.
Der Kopf sitzt dicht am Rumpf.
Die Augen sind groß und treten etwas hervor.
Der Kopf der Häsin tritt ebenfalls markant in Erscheinung, ist
jedoch infolge weniger ausgeprägter Backenbildung, insgesamt
etwas
feiner.
Die Ohren sind relativ kurz, sollen aber dennoch in einem harmonischen
Verhältnis zur Größe des Kopfes und des
Rumpfes stehen.
Als ideal gilt eine Ohrlänge von ca. 5,5 cm, je nach
Größe des Tieres.
Die Mindestlänge beträgt 4,5 cm, die maximale
Länge 7 cm.
Die Ohren sollen zusammen stehen und nach oben leicht v-förmig
getragen werden.
Sie sollen kräftig und fest im Gewebe und oben schön
abgerundet sein.
Leichte Fehler:
- nicht entsprechend ausgeprägte Kopfbildung
- tief liegende Augen
- etwas lange Ohren über 6 cm bis zu 7 cm, für jeden
halben
Zentimeter einen Punkt Abzug
- etwas groß erscheinende oder breit getragenen Ohren
- dünne, faltige oder spitze Ohren
Schwere Fehler:
- Häsinnenkopf beim Rammler
- ausgeprägter Rammlerkopf bei der Häsin
- Ohren unter 4,5 cm oder über 7 cm
- in der Haltung stark abweichende, sehr dünne oder zu grob
strukturierte Ohren
Die mantelgescheckten Farbenzwerge sind als
Neuzüchtung nur
mit der Mantelzeichnung zugelassen:
Der Kopf einschließlich des Ohransatzes ist
überwiegend von
der Zeichnungsfarbe erfaßt.
Die Ohren sind völlig mit der Zeichnungsfarbe bedeckt.
In der Mitte der Stirn soll ein weißer Stirnfleck vorhanden
sein.
Ein etwas breiterer Stirnfleck sowie kleine weiße Flecken und
Ausläufer im Bereich desselben bleiben
unberücksichtigt.
Die Kinnbackeneinfassung und die Unterlippe sollen weiß sein,
eine gefärbte Unterlippe ist unerwünscht.
Kleine weiße Einläufer im Schnauzbereich bleiben
unberücksichtigt.
Der Rumpf wird von der Mantelzeichnung bedeckt
Die Mantelzeichnung sie ist frei von weißen Flecken und
bedeckt
mantelförmig den Rücken vom Genick bis zum Ansatz der
Blume,
die Flanken und die Oberseite der Blume.
Die Zeichnung soll insgesamt gleichmäßig und von
weißen Flecken frei sein.
Kleine weiße Flecken im Genick und im Bereich der
Schulterblätter sowie kleine weiße Flecken
und
Streifen
im unmittelbaren Randbereich der Blume bis zur hochgelegten
Blumenspitze bleiben unberücksichtigt.
Weiße Einläufer oder Flecken auf der Blumenoberseite
sind
unerwünscht, bleiben an den Flanken und Schultern jedoch
unberücksichtigt, wenn sie nicht zu weit in den Mantel
hineinragen.
Die Brust und die Vorderläufe im Vorderfußbereich
sollen
völlig weiß, die Hinterläufe und der Bauch
überwiegend weiß sein.
Einzelne Farbflecken am Bauch bleiben unberücksichtigt.
Leichte Fehler:
- weiße Flecken am Ohransatz
-
kleine weiße Flecken im Augen-, Backen und Schnauzbereich
- bis zu zwei weiße Flecken im Bereich des Stirnflecks
- fehlender Stirnfleck
- teilweise gefärbte Unterlippe
- etwas weit hochgehende Einläufer zwischen Schnauz- und
Backenbereich
- grob zackige oder fehlende weiße Kinnbackeneinfassung
- ungleichmäßige Mantelzeichnung
- wenige Farbflecken auf der Brust
- Farbflecken im Vorderfußbereich und an den
Hinterläufen
- etwas weiter in den Mantel hinein reichende weiße
Einläufer und Flecken an den Flanken und Schultern im
Randbereich
der Mantelzeichnung
- nicht völlig gefärbte Blumenoberseite
- weiße Flecken an der Blumenoberseite oder farbige Flecken
an
der Blumenunterseite
- überwiegend gefärbter Bauch
Schwere
Fehler:
- gänzlich
einfarbiger Kopf
- starkes Vorherrschen von weiß am Kopf
- stark mit Flecken bedeckter Stirnbereich
- gänzlich gefärbte Unterlippe
- weiße Flecken in den Ohren, außer am Ohransatz
- Nasenfleck
- stark einseitige oder unvollständige, nicht
zusammenhängende Mantelzeichnung
- weiße Flecken in der geschlossenen Mantelzeichung und stark
in
die Mantelzeichnung ragende Einläufer
- starke Durchsetzung der Brust mit Zeichnungsflecken
- völlig weiße Blumenoberseite oder völlig
mit der
Zeichnungsfarbe bedeckte Blumenunterseite
- gänzlich mit Zeichnungsfarbe bedeckter Vorder- oder
Hinterlauf.
6. Farbe
Als Neuzüchtungen zugelassene
Farbschläge sind
grau-weiß (wildgrau- oder hasengrau-weiß),
schwarz-weiß, blau-weiß und
thüringer-weiß
Die Grundfarbe ist rein weiß.
Für die Zeichnungsfarben gelten die gleichen Anforderungen wie
für die nicht gescheckten Rassen.
Die Zeichnungsfarbe ist intensiv und mit einem guten Glanz versehen.
Die Zwischenfarbe - soweit gefordert (grau-weißer
Farbenschlag) -
und die Unterfarbe sind nur im Mantelbereich auf der Decke erforderlich.
Die Augenfarbe ist bei den grau-, schwarz- und
thüringer-weißen Tieren braun, bei den
blau-weißen
Tieren blau-grau.
Die Krallen sind weiß.
Leichte Fehler:
- leichte Durchsetzung der Zeichnungsfarbe mit weißen Haaren
- schwache Zwischenfarbe beim grau-weißen Farbenschlag
- schwache, unreine oder aufgehellte Unterfarbe im Mantelbereich
Schwere Fehler:
- starke Durchsetzung der Zeichnungsfarbe mit
weißen Haaren
- fehlende Zwischenfarbe beim grau-weißen Farbenschlag
- starke Durchsetzung der Unterfarbe
- andere als geforderte Augenfarbe
- eine oder mehrere farbige oder gefleckte Krallen
7. Pflegezustand
Die Tiere müssen sich in einem völlig
gesunden und
sauberen Zustand befinden.
Zur Pflege der Farbenzwerge gehören die Sauberhaltung der
Läufe und Ohren, der Geschlechtsecken mit dem Haarbereich um
die
Genitalien und das regelmäßige und rechtzeitige
Schneiden
der
Krallen.