Rassebeschreibung

Farbenzwerge mit Mantelzeichnung

Bewertungsskala

1. Gewicht                                                                            20 Punkte
2. Körperform, Typ und Bau                                           20 Punkte
3. Fellhaar                                                                            15 Punkte
4. Kopf und Ohren                                                             15 Punkte
5. Zeichnung                                                                        15 Punkte
6. Farbe                                                                                 10 Punkte
7. Pflegezustand                                                                   5 Punkte

1. Gewicht

1,00 kg
bis 1,05 kg
bis 1,10 kg
1,1 bis 1,35 kg
bis 1,40 kg
bis 1,45 kg
bis 1,50 kg
17 Punkte
18 Punkte 19 Punkte 20 Punkte 19 Punkte 18 Punkte 17 Punkte

Mindestgewicht 1,0 kg, Normalgewicht über 1,1 bis 1,35 kg, Höchstgewicht 1,5 kg.
Die Farbenzwerge sind ausgesprochene Zwergkaninchen. Ihr Typ weicht daher von dem der üblichen Rassen erheblich ab.
Um einerseits einer allzu intensiven Verzwergung vorzubeugen und andererseits den Typ des Zwergkaninchens vollendet zu erhalten, gilt als Normalgewicht ausgewachsener Zuchttiere ein solches zwischen 1,1 und 1,35 kg.

2. Körperform, Typ und Bau

Die Körperform der Farbenzwerge ist gedrungen, walzenförmig, vorne und hinten gleichmäßig breit.
Der Rumpf ist kurz und die Hinterpartie gut abgerundet.
Die kurzen Läufe sind dem Zwergentyp angepasst.
Die Blume ist klein und liegt fest am Körper an.
Der Körper der Häsin unterscheidet sich von dem des Rammlers kaum.
Häsinnen und Rammler sind frei von Wammenansatz und Wamme.

Leichte Fehler:
- Leichte Abweichungen vom Typ, insbesondere leicht verjüngte oder leicht gestreckte Form

Schwere Fehler:
- Insbesondere stark vom Typ abweichender schmaler und lang gestreckter Rumpf.
- Wammenansatz bei beiden Geschlechtern

3. Fellhaar
Da Fellhaar der Farbenzwerge soll kurz, dicht und weich sein.
Die Begrannung ist fein, gleichmäßig und ohne weit überstehende, grobe Haarspitzen.
Die Ohren sind gut behaart.

Leichte Fehler:
- etwas langes Fellhaar
- etwas grobe Begrannung
- zu wenig Dichte

Schwere Fehler:
- gänzlich fehlende Unterwolldichte

4. Kopf und Ohren
Der Kopf ist groß und tritt markant in Erscheinung.
Er ist kurz und kräftig, die Stirn- und Schnauzpartie ist breit; die Stirnbreite beträgt  beim Rammler in Augenhöhe etwa 5,5 cm, bei der Häsin etwa 5 cm.
Der Kopf sitzt dicht am Rumpf.
Die Augen sind groß und treten etwas hervor.
Der Kopf der Häsin tritt ebenfalls markant in Erscheinung, ist jedoch infolge weniger ausgeprägter Backenbildung, insgesamt etwas feiner.
Die Ohren sind relativ kurz, sollen aber dennoch in einem harmonischen Verhältnis zur Größe des Kopfes und des Rumpfes stehen.
Als ideal gilt eine Ohrlänge von ca. 5,5 cm, je nach Größe des Tieres.
Die Mindestlänge beträgt 4,5 cm, die maximale Länge 7 cm.
Die Ohren sollen zusammen stehen und nach oben leicht v-förmig getragen werden.
Sie sollen kräftig und fest im Gewebe und oben schön abgerundet sein.

Leichte Fehler:
- nicht entsprechend ausgeprägte Kopfbildung
- tief liegende Augen
- etwas lange Ohren über 6 cm bis zu 7 cm, für jeden halben Zentimeter einen Punkt Abzug
- etwas groß erscheinende oder breit getragenen Ohren
- dünne, faltige oder spitze Ohren

Schwere Fehler:
- Häsinnenkopf beim Rammler
- ausgeprägter Rammlerkopf bei der Häsin
- Ohren unter 4,5 cm oder über 7 cm
- in der Haltung stark abweichende, sehr dünne oder zu grob strukturierte Ohren

5. Zeichnung
Die mantelgescheckten Farbenzwerge sind als Neuzüchtung nur mit der Mantelzeichnung zugelassen:
Der Kopf einschließlich des Ohransatzes ist überwiegend von der Zeichnungsfarbe erfaßt.
Die Ohren sind völlig mit der Zeichnungsfarbe bedeckt.
In der Mitte der Stirn soll ein weißer Stirnfleck vorhanden sein.
Ein etwas breiterer Stirnfleck sowie kleine weiße Flecken und Ausläufer im Bereich desselben bleiben unberücksichtigt.
Die Kinnbackeneinfassung und die Unterlippe sollen weiß sein, eine gefärbte Unterlippe ist unerwünscht.
Kleine weiße Einläufer im Schnauzbereich bleiben unberücksichtigt.
Der Rumpf wird von der Mantelzeichnung bedeckt
Die Mantelzeichnung sie ist frei von weißen Flecken und bedeckt mantelförmig den Rücken vom Genick bis zum Ansatz der Blume, die Flanken und die Oberseite der Blume.
Die Zeichnung soll insgesamt gleichmäßig und von weißen Flecken frei sein.
Kleine weiße Flecken im Genick und im Bereich der Schulterblätter sowie kleine  weiße Flecken und Streifen im unmittelbaren Randbereich der  Blume bis zur hochgelegten Blumenspitze bleiben unberücksichtigt.
Weiße Einläufer oder Flecken auf der Blumenoberseite sind unerwünscht, bleiben an den Flanken und Schultern jedoch unberücksichtigt, wenn sie nicht zu weit in den Mantel hineinragen.
Die Brust und die Vorderläufe im Vorderfußbereich sollen völlig weiß, die Hinterläufe und der Bauch überwiegend weiß sein.
Einzelne Farbflecken am Bauch bleiben unberücksichtigt.

Leichte Fehler:
- weiße Flecken am Ohransatz
- kleine weiße Flecken im Augen-, Backen und Schnauzbereich
- bis zu zwei weiße Flecken im Bereich des Stirnflecks
- fehlender Stirnfleck
- teilweise gefärbte Unterlippe
- etwas weit hochgehende Einläufer zwischen Schnauz- und Backenbereich
- grob zackige oder fehlende weiße Kinnbackeneinfassung
- ungleichmäßige Mantelzeichnung
- wenige Farbflecken auf der Brust
- Farbflecken im Vorderfußbereich und an den Hinterläufen
- etwas weiter in den Mantel hinein reichende weiße Einläufer und Flecken an den Flanken und Schultern im Randbereich der Mantelzeichnung
- nicht völlig gefärbte Blumenoberseite
- weiße Flecken an der Blumenoberseite oder farbige Flecken an der Blumenunterseite
- überwiegend gefärbter Bauch

Schwere Fehler:
- gänzlich einfarbiger Kopf
- starkes Vorherrschen von weiß am Kopf
- stark mit Flecken bedeckter Stirnbereich
- gänzlich gefärbte Unterlippe
- weiße Flecken in den Ohren, außer am Ohransatz
- Nasenfleck
- stark einseitige oder unvollständige, nicht zusammenhängende Mantelzeichnung
- weiße Flecken in der geschlossenen Mantelzeichung und stark in die Mantelzeichnung ragende Einläufer
- starke Durchsetzung der Brust mit Zeichnungsflecken
- völlig weiße Blumenoberseite oder völlig mit der Zeichnungsfarbe bedeckte Blumenunterseite
- gänzlich mit Zeichnungsfarbe bedeckter Vorder- oder Hinterlauf.

6. Farbe
Als Neuzüchtungen zugelassene Farbschläge sind grau-weiß (wildgrau- oder hasengrau-weiß), schwarz-weiß, blau-weiß und thüringer-weiß
Die Grundfarbe ist rein weiß.
Für die Zeichnungsfarben gelten die gleichen Anforderungen wie für die nicht gescheckten Rassen.
Die Zeichnungsfarbe ist intensiv und mit einem guten Glanz versehen.
Die Zwischenfarbe - soweit gefordert (grau-weißer Farbenschlag) - und die Unterfarbe sind nur im Mantelbereich auf der Decke erforderlich.
Die Augenfarbe ist bei den grau-, schwarz- und thüringer-weißen Tieren braun, bei den blau-weißen Tieren blau-grau.
Die Krallen sind weiß.

Leichte Fehler:
- leichte Durchsetzung der Zeichnungsfarbe mit weißen Haaren
- schwache Zwischenfarbe beim grau-weißen Farbenschlag
- schwache, unreine oder aufgehellte Unterfarbe im Mantelbereich

Schwere Fehler:
- starke Durchsetzung der Zeichnungsfarbe mit weißen Haaren
- fehlende Zwischenfarbe beim grau-weißen Farbenschlag
- starke Durchsetzung der Unterfarbe
- andere als geforderte Augenfarbe
- eine oder mehrere farbige oder gefleckte Krallen

7. Pflegezustand
Die Tiere müssen sich in einem völlig gesunden und sauberen Zustand befinden.
Zur Pflege der Farbenzwerge gehören die Sauberhaltung der Läufe und Ohren, der Geschlechtsecken mit dem Haarbereich um die Genitalien und das regelmäßige und rechtzeitige Schneiden der Krallen.