1. Gewicht | 20 Punkte |
2. Körperform, Typ und Bau | 20 Punkte |
3. Fellhaar | 15 Punkte |
4. Kopfbildung | 15 Punkte |
5. Behang | 15 Punkte |
6. Farbe und Zeichnung | 10 Punkte |
7. Pflegezustand | 5 Punkte |
Das Normalgewicht liegt zwischen 1,5 und 1,9 kg, das Höchstgewicht liegt bei 2,0 kg.
bis 1,2 kg | bis 1,35 kg | bis 1,5 kg | bis 1,9 kg | bis 2,0 kg |
17 | 18 | 19 | 20 | 19 |
Der Rumpf ist kurz, gedrungen und walzenförmig.
Die Brust- und Hinterpartien sind breit, die Hinterpartie ist
gut abgerundet.
Die Rückenlinie ist schön geschwungen.
Der Hals und der kräftige Nacken treten kaum in
Erscheinung.
Die Läufe sind kurz und mittelstark.
Häsin und Rammler sind frei von jeglichem
Wammenansatz.
Die Fellhaut muß gut anliegen, jedoch elastisch und
geschmeidig anzufassen sein; beim Rammler etwas härter,
bei der Häsin etwas feiner.
Das Fell ist verhältnismäßig kurz und
dicht behaart, weich und gleichmäßig begrannt. Es wird nach der Unterwolle
(Dichtheit), Deckhaar (Länge, Beschaffenheit), Grannen
und Fellzustand beurteilt.
Ideal ist der Zustand eines Felles dann, wenn es ausgehaart
ist und keinerlei Kahlstellen besitzt.
Bei der Gesamtbeurteilung des Felles ist stets die Dichtheit
ausschlaggebend.
Ein äußeres Zeichen der Dichtheit ist das
Verhalten des Haares beim Durchstreichen gegen den
Haarstrich; der Haarboden soll dabei nicht sichtbar sein, und
man muss einen Widerstand verspüren.
Das Fellhaar muss langsam in seine natürliche Lage
zurückgleiten.
Die Deckhaare müssen gleichmäßig vorhanden,
in gutem Verhältnis zur Unterwolle stehen und weder zu
grob noch zu weich sein.
Sie überragen die Unterwolle um ca. 5 mm, sollen
glänzend, voll und griffig sein und die Unterwolle
überdecken.
Die Grannen sollen das Deckhaar wesentlich überragen und
kräftiger als das Deckhaar sein.
Die Ohren sind gut behaart.
Die Zwergwidder weisen einen ausgeprägten Widderkopf bei
beiden Geschlechtern auf, der kurz und kräftig ist.
Die Häsin ist insgesamt etwas feiner als der Rammler und
frei von jeglicher Wammenbildung.
Die Stirn- und Schnauzpartie ist breit, die Kinnbacken sind
stark entwickelt.
Die obere Profillinie zeigt eine deutliche Wölbung der
Stirn- und Nasenpartie, die als Ramsnase bezeichnet wird.
Der Behang besitzt an den Ohransätzen ausgeprägte Wülste (Kronen).
Die Ohren zeigen hufeisenförmig, mit der
Schallöffnung nach innen, zum Kopf und werden senkrecht
nach unten hängend getragen.
Der Behang ist an den Enden gut gerundet, die Länge liegt zwischen 24 bis 28 cm.
Anerkannt sind die Farbenschläge grau in den Abstufungen
Wild-, Hasen-, Dunkel-, Eisengrau und Hasenfarbig, Weiß
Rot- und Blauauge, sowie - mit der unten folgenden
Einschränkung - alle anderen einfarbigen
Farbenschläge.
Anerkannt sind außerdem die Thüringerfarbe nebst
Thüringerabzeichen.
Diese Farbenschläge sind auch als gescheckte Tiere
zugelassen, wobei nur die Mantelscheckung anerkannt wird.
Anerkannt sind ferner - mit den unten folgenden
Einschränkungen - weitere Farbenschläge mit
Zeichnungen bzw. Abzeichen; für sie ist einen
Kombination mit der Mantelscheckung nicht zugelassen.
Für alle Farbenschläge werden die jeweiligen
Anforderungen an Farbe, Zeichnung und Abzeichen der
entsprechenden Rassen erhoben.
Nicht zugelassen sind die Farben und Zeichnungen der
Silberkaninchen, der Holländer, der Separator und der
Jamora.
Als Neuzüchtung sind zur Zeit nur die
schwarzgrannenfarbigen Zwergwidder zugelassen.
Zentrale Zuchtziele sind die Reinheit der Farbe, die Klarheit
der Zeichnungsmuster und die Reinerbigkeit der
Farbenschläge.
Das Kinn, die Halspartie , die Brust, die Vorderläufe
und die Hinterläufe von den Sprunggelenken abwärts
und die Bauchpartie sind überwiegend weiß und
möglichst frei von farbigen Flecken.
Die Kinnbackeneinfassung und der Unterkiefer sollen
weiß sein, jedoch ist ein gefärbter Unterkiefer
nicht fehlerhaft.
Der Kopf ist überwiegend von der Zeichnungsfarbe
erfasst, der Kronenbereich und der Behang sind völlig
von der Zeichnungsfarbe bedeckt.
Ein weißer Stirnfleck soll den Kopf zieren.
Ein etwas breiterer Stirnfleck sowie kleine weiße
Flecken und Ausläufer im Bereich desselben bleiben
unberücksichtigt.
Weiße Flecken am Kopf, mit Ausnahme des Stirnflecks,
und farbige Flecken auf der Brust gelten als
unerwünscht.
Der Rumpf wird von der Mantelzeichnung in der jeweiligen
Zeichnungsfarbe bedeckt.
Der Rücken, die Schultern und die Hinterpartie sollen
von der Zeichnungsfarbe voll erfaßt werden und von
weißen Flecken frei bleiben.
Weiße Ansatzpunkte im Genick bis zum Ende der
Schulterblätter und kleine weiße Streifen und
Flecken im unmittelbaren Randbereich der Blume vom
Ansatzpunkt der Blume bis zur hochgelegten Blumenspitze
bleiben unberücksichtigt; ebenso kleinere Flecken
hüben und drüben im unmittelbaren Randbereich des
Mantels.
Die Zeichnung soll insgesamt gleichmäßig und von
weißen Flecken frei sein.
Die Unterfarbe ist bei den gescheckten Tieren nur im
Mantelbereich auf der Decke erforderlich.
Saubere Ställe und trockene Einstreu ist
Grundvoraussetzung für ein sauberes
Erscheinungsbild.
Die Krallen (alle 18) müssen geschnitten sein, auch die
Daumenkrallen.
Wichtig ist das Reinigen der Geschlechtsecken, z. B. mit
einem Feuchttuch.
- wenig ausgeprägte Kopfbildung
- schwach entwickelte, flache Krone
- schwache, dünne, gefaltete Ohren
- schlecht getragener oder schwebender Behang
- etwas kurzer oder langer, nicht zur Körpermasse passender Behang
- weiße Flecken in der Krone
- kleine weiße Flecken im Augen-, Backen- und Schnauzbereich
- bis zu zwei weiße Flecken im Bereich des Stirnflecks
- fehlender Stirnfleck
- teilweise gefärbte Unterlippe
- etwas weit hochgehende Einläufer zwischen Schnauz- und Backenbereich
- grob zackige oder fehlende weiße Kinnbackeneinfassung
- bezüglich der Farbe gelten die bei den Ursprungsrassen aufgeführten Farbmängel
- ungleichmäßige Mantelzeichnung
- wenige Farbflecken auf der Brust
- Farbflecken im Vorderfußbereich und an den Hinterläufen
- etwas weiter in den Mantel hineinragende kleine weiße
Einläufer und Flecken an den Flanken im Randgereich der
Mantelzeichnung
- nicht völlig gefärbte Blumenoberseite
- weiße Flecken an der Blumenoberseite, bzw. farbige Flecken an der Blumenunterseite
- überwiegend gefärbter Bauch
- leichte Durchsetzung der Zeichnungsfarbe mit weißen Haaren
- schwache, unreine oder aufgehellte Unterfarbe im Mantelbereich
- völliges Fehlen des Widdertyps
- Häsinnenkopf beim Rammler
- ausgeprägter Rammlerkopf bei der Häsin
- Wammenansatz bei allen Tieren
- zeitweiliges Aufrechttragen eines oder beider Ohren
- weniger als 22 cm oder mehr als 28 cm langer Behang
- weiße Flecken im Behang
- gänzlich einfarbiger Kopf
- starkes Vorherrschen von Weiß am Kopf
- mehr als zwei weiße Flecken im Bereich des Stirnflecks
- gänzlich gefärbte Unterlippe
- Nasenfleck
- stark einseitige oder unvollständige, nicht zusammenhängende Mantelzeichnung
- weiße Flecken in der geschlossenen Mantelzeichnung und stark in die Mantelzeichnung hineinragende Einläufer
- starke Durchsetzung der Brust durch Zeichnungsflecken
- völlig weiße Blumenoberseite bzw. völlig mit der Zeichnungsfarbe bedeckte Blumenunterseite
- gänzlich mit Zeichnungsfarbe bedeckte Bauchpartie
- starke Durchsetzung der Zeichnungsfarbe mit weißen Haaren
- starke Abweichungen in der Unterfarbe
- anders als die geforderte Augenfarbe
- farbige Krallen